Informationen und Tipps zur Nachsorge

Informationen und Tipps zur Nachsorge

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Mit dem Entzug allein ist es nicht genug getan

Wenn man einen Entzug „durchgestanden“ hat, gibt es eine Reihe von Gründen, zunächst einmal stolz auf sich zu sein: Man war in der Lage sich einzugestehen, dass man ein Abhängigkeitsproblem hat. Man hat akzeptiert, dass man zu seiner Lösung Hilfe von außen benötigt. Man hat sich überwunden, eine solche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Man hat viel neuen Input zum Umgang mit seiner Abhängigkeitsproblematik „ertragen“. Man hat es ausgehalten, dabei unangenehmen Wahrheiten und Selbsterkenntnissen ins Gesicht zu schauen. Und man hat – nach einer langen Konsumphase – die ersten abstinenten Wochen überstanden. Dies alles sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einem Leben ohne Suchtmittelkonsum. Aber, und man muss es an dieser Stelle in aller Deutlichkeit so schreiben: ES IST DAMIT NICHT GENUG GETAN!

Hohe Rückfallgefährdung nach dem Entzug

Das wissen die Absolventen eines Entzugs nur zu gut. Die Allermeisten von Ihnen haben daher großen Respekt, wenn nicht sogar Angst vor dem, was nach dem Entzug kommt. Denn es ist die Zeit, in der man den geschützten Raum einer Suchtklinik wieder verlässt. In der man unter Umständen wieder – zumindest zunächst – ohne therapeutische „Haltestangen“ klarkommen muss. Und in der man es schaffen muss, die während der Therapie neu erlernten Strategien im Alltag umzusetzen. Vielleicht ist dies somit die schwerste und sensibelste Strecke auf dem Weg zu einer dauerhaften Abstinenz. Nicht umsonst ist das Rückfallrisiko, welches suchtkranke Menschen ohnehin begleitet, in dieser Phase besonders hoch. So ist zum Beispiel in den fachmedizinischen Leitlinien zur Behandlung alkoholbezogener Störungen nachzulesen, dass „83% der Rückfälle bis zum sechsten Monat nach Behandlung stattfinden“.

Bange Frage kurz vor der Entlassung: Wie gehe ich das Thema „Nachsorge“ an?

Entsprechend intensiv treibt die Patienten einer Suchtklinik das Thema „Nachsorge“ um. Hiervon konnte ich mich persönlich überzeugen, als ich über den Jahreswechsel selbst als Patient bei Lifespring war. Je näher der Termin der Entlassung rückte, desto mehr mischte sich bei vielen unter das Gefühl der Vorfreude auf zuhause die bange Frage: Wie gehe ich das Thema „Nachsorge“ am besten an? Ich muss gestehen: Obwohl ich nicht wegen eines Rückfalls Patient bei Lifespring war, habe ich mich von dem „Hype“, den das Thema Nachsorge bei meinen Mitpatienten auslöste, anstecken lassen. So begleiteten auch mich leise Selbstzweifel, wie sich mein Wiedereinstieg in den Alltag wohl gestalten würde. Zur Ermutigung für die Leser: Ich habe es geschafft, ganz gut sogar. Und einige meiner Mitpatienten, mit denen ich noch in regelmäßigen Kontakt stehe, ebenfalls. Andere allerdings leider nicht. Sie sind wieder rückfällig geworden.

Die Gestaltung der Nachsorge ist herausfordernd

Dies zeigt, wie wichtig das Thema „Nachsorge“ ist. Und wie herausfordernd! – Herausfordernd in erster Linie natürlich im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der eigenen Abstinenz. Herausfordernd aber auch im Hinblick auf die Herangehensweise an die Nachsorge. Letzteres ist nämlich gar nicht so einfach. Dabei ist es keineswegs so, als wenn es kaum Angebote und Möglichkeiten gäbe. Ganz im Gegenteil, es gibt sie in Hülle und Fülle. Aber: Es besteht leider auch die Gefahr, dass man vor lauter Bäumen den Wald nicht sieht. Bisweilen habe mich bei meiner Recherche zu diesem Thema so gefühlt, als stünde ich das erste Mal in einem riesigen Supermarkt ohne Orientierungshinweise. Ich glaube, jeder, der von uns schon einmal einkaufen war und etwas spezielles suchte, kennt das: Man läuft kreuz und quer sowie von Regal zu Regal und findet weder einen Mitarbeiter zum Fragen geschweige denn das Gesuchte.

Individuelle Ausrichtung und Akzeptanz sind wichtig!

Hinzu kommt, dass es bei der Gestaltung der eigenen Nachsorge, wie ganz generell bei der Behandlung einer Abhängigkeitserkrankung, kein Patentrezept gibt. Denn jeder bringt bei der Aufarbeitung und Bewältigung der Sucht andere Baustellen mit. Ebenso spielen das jeweils konsumierte Suchtmittel sowie besondere Formen des Konsums (Stichwort z. B. „Mischkonsum“) eine Rolle. Hinzu kommen persönliche Vorlieben und Abneigungen. Was dem einen etwas bringen mag, ist unter Umständen für den anderen überhaupt kein Gewinn. Mit Schmunzeln erinnere ich mich in diesem Zusammenhang daran, wie ein Mitpatient während meines Aufenthaltes in Bad Münstereifel wiederholt anmerkte: Es hilft mir nicht weiter, wenn ich lerne meinen Namen zu tanzen. Ich brauche jemand, der mir konkret zeigt, wie ich ohne Rückfallgelüste an meinem Nachschub-Büdchen vorbeikomme.

So eine Einstellung muss man akzeptieren. Überhaupt ist Akzeptanz wichtig. Denn nur wenn man Therapieangebote akzeptiert und offen für sie ist, bleibt man auch über einen längeren Zeitraum bei der Stange. Aus dem jeweiligen Persönlichkeitsprofil eines Patienten und seiner spezifischen Sucht ergeben sich also sehr unterschiedliche Nachsorgeanforderungen. Und es macht von daher ausgesprochenen Sinn, die eigene Nachsorge so weit wie möglich individuell auszurichten. Deshalb ist es einerseits gut, dass es in diesem Bereich so viele Angebote und Möglichkeiten gibt. Anderseits verwundert es mich angesichts dieser Vielfalt nicht, dass sich mir in Gesprächen mit Mitpatienten über das jeweils richtige Konzept für die eigene „Nachsorge“ eine gewisse Hilf- und Ratlosigkeit offenbart hat. Genau deshalb will ich heute zur Frage, wie man das Thema „Nachsorge“ am besten angehen kann, einige Informationen und Tipps geben.

Postakutbehandlung, Nachsorge und Selbstfürsorge

In den bereits erwähnten fachmedizinischen Leitlinien zur Behandlung alkoholbezogener Störungen wird der umfangreiche und komplexe Bereich der Nachsorge unter der Überschrift „Postakutbehandlung“ abgehandelt. Das ist ohne Frage eine zutreffende Bezeichnung, allerdings finde ich den Begriff „Nachsorge“ besser. Denn er enthält das Teilwort „Sorge“, so dass sich ein unmittelbarer Bezug zum Thema der „Selbstfürsorge“ herstellen lässt. Gerade dieses Thema wird nämlich von den Betroffenen in der Akutphase ihrer Abhängigkeit „sträflich“ vernachlässigt. Entsprechend wichtig ist es für Entzugspatienten, die Selbstfürsorge als eine der zentralen Aufgaben ihres künftigen Lebens zu begreifen und sich unter diesem Leitmotto auch dem Thema „Nachsorge“ zu stellen.

Was bedeutet das konkret: Nun, man wird nach Abschluss der Akutbehandlung seiner Sucht immer wieder an den Punkt kommen, an dem Eigeninitiative gefragt ist. „Nachsorge“ im Sinne von „Selbstfürsorge“ heißt eben auch: Man muss sich kümmern! Dabei wäre es vollkommen verfehlt, ständig in der Erwartungshaltung zu verharren, dass einem Therapie- oder Nachsorgeangebote dies alles abnehmen können. Gerade Suchtbewältigung kann so nicht funktionieren. Ich verwende in diesem Zusammenhang gerne folgendes Bild: Suchtbewältigung ist so wie eine steile Treppe. Es sollte ein Geländer geben, welches einen stützt und davor bewahrt, allzu leicht abzustürzen. Doch die Treppe hinaufsteigen muss man selbst.

Insofern zählen alle Informationen und Tipps, die ich im Folgenden gebe, zum Bereich „Geländer“. Diese Hilfestellung sollte man aber, trotz meines Appells zum „Sich-selbst-kümmern“ keineswegs geringschätzen. Jeder, der schon einmal eine Turmbesteigung im Kölner Dom in Angriff genommen hat und dabei die gut zehn Meter hohe Stahltreppe im letzten, besonders schwindelerregenden Teil bewältigt hat, weiß, wie hilfreich ein solides Geländer sein kann. Genau in diesem Sinn sind auch Hilfe und Orientierung beim Thema Nachsorge wichtig.

Die sogenannte „Suchtrehabilitation“ als Einstieg in die Nachsorge

Die Leitlinien empfehlen als Einstieg in die Nachsorge Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. Ging es bei der Akutbehandlung zunächst darum, dem Körper die Suchtmittelsubstanz vollständig zu entziehen, steht bei der Suchtrehabilitation nun die weitere Gewöhnung an den Zustand der Abstinenz im Vordergrund. Sie wird daher auch häufiger als „Entwöhnungsbehandlung“ bezeichnet. In diesem Sinn soll sie vor allem der Vorbereitung und Stabilisierung für den Wiedereinstieg in den Alltag dienen. Offiziell wird die Zielsetzung dieser Maßnahmen – in meinen Augen etwas sperrig – beschrieben als „Erhalt, Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktions-, Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Person mit einer Abhängigkeitserkrankung“ sowie als „Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft“.

Bei der Suchtrehabilitation wird zwischen ambulanten, ganztägig ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten unterschieden. Dass die Möglichkeiten hier variantenreich sind, ist gut so. Denn nach meiner Erfahrung haben nicht alle Patienten Lust, sich nach einem mehrwöchigen stationär durchgeführten Entzug erneut in eine rein stationäre Behandlung zu begeben. Ich habe für diese Art des Überdrusses durchaus Verständnis. Dennoch sei hier mit Nachdruck darauf verwiesen, wie wichtig gerade diese Phase der Nachsorge ist. Denn die Zeit kurz nach Abschluss des Entzugs birgt – wie weiter oben bereits beschrieben – ein besonders hohes Rückfallrisiko. Genau deshalb plädieren die Leitlinien auch dafür, eine Suchtrehabilitation so nahtlos wie möglich an die Entzugsbehandlung anzuschließen.

Die allererste Ansprechstation zum Thema Sucht-Reha und Nachsorge: der Sozialdienst!

In Akutkrankenhäusern, Fachkliniken und anderen stationären Einrichtungen gibt es in der Regel einen Sozialdienst. Wenn Sie in solchen Einrichtungen einen Entzug absolvieren, sollte eine Kontaktaufnahme zum Sozialdienst möglichst früh auf Ihrer Agenda stehen, das heißt zum Beispiel, sobald das Stadium Ihrer Entgiftung dies zulässt. Denn es ist ausgesprochen sinnvoll, wenn nicht sogar unabdingbar, die Organisation der Nachsorge bereits während des Entzugs in Angriff zu nehmen, damit zwischen Entzug und Nachsorge keine unnötige Lücke entsteht.

Der Sozialdienst ist – unter anderem – auf Hilfestellung im Bereich „Nachsorge“ spezialisiert. Dennoch brauchen auch die Fachfrauen und Fachmänner der Sozialdienste eine gewisse Vorlaufzeit. Denn zum Einstieg in die Nachsorge bedarf es, egal, für welche Strategie und Maßnahmen man sich im Detail entscheidet, diverser organisatorischer Vorbereitungen. Zum Beispiel müssen Leistungen zur Suchtrehabilitation bei der gesetzlichen Rentenversicherung erst einmal beantragt werden. Aber auch die Inanspruchnahme von Nachsorgeangeboten anderer Träger setzt die Vorab-Erledigung bestimmter Formalitäten voraus. Dies nimmt zwangsläufig Zeit in Anspruch.

Dies trifft ebenso auf die Auswahl geeigneter Ansprechpartner, Leistungserbringer und Angebote für die Zeit nach dem Entzug zu. Sie nimmt ebenfalls zwangsläufig Zeit in Anspruch. Genau deshalb versuche ich im Folgenden, ein wenig Licht in den „Nachsorge-Dschungel“ zu bringen. Damit möchte ich Ihnen nicht nur den Zugang zum Thema „Nachsorge“ erleichtern, sondern Ihnen auch wertvolle Zeit einsparen. Denn je konkreter Sie mit Hilfe meiner Recherche-Ergebnisse Ihre Vorstellungen beim Sozialdienst einbringen können, desto zügiger wird man Ihnen dort unter die Arme greifen können.

Übrigens tauchen in diesem Zusammenhang auch immer wieder finanzielle Fragestellungen auf. Sie können sich im sensiblen Prozess von Entzug und Entwöhnung sehr belastend auswirken. Deshalb ist es gut und wichtig zu wissen, dass die Sozialdienste auch in diesem Bereich Unterstützung anbieten.

Angebote der gesetzlichen Rentenversicherung zur Suchtrehabilitation

Durchgeführt werden Maßnahmen zur Suchtrehabilitation zum Beispiel von der gesetzlichen Rentenversicherung. Einen guten Zugang zu ihren Angeboten erschließt einem der Link https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Sucht-Reha/sucht-reha.html. Dort gibt es Informationen zu den notwendigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der entsprechenden Reha-Leistungen, zu den Kosten, zur Finanzierung sowie zur Antragstellung. Außerdem kann man die für die Reha benötigten Formulare, inklusive dem Antragsvordruck, downloaden. Des Weiteren enthält die Seite eine Suchhilfe für das Auffinden des zuständigen Rentenversicherers. Und selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit zur deutschlandweiten Kliniksuche nach Indikation. Allerdings ist die Ausbeute hier ziemlich mager. Denn wenn man als Indikation „Suchterkrankungen“ eingibt, wird einem zurzeit (06.07.21) nur eine einzige Klinik angezeigt.

Alternativ liefert die Seite eine Übersicht über bundesländerspezifische Angebote zur Suchtberatung und Suchtrehabilitation mit entsprechenden Verlinkungen. Beispielhaft sei hier das Netzwerk „Kombi-Nord für Abhängigkeitserkrankungen in Norddeutschland“ angeführt. Zudem wird eine kostenlose Servicerufnummer zur telefonischen Beratung (0800 1000 4800, MO – DO 07:30 – 19:30, FR 07:30 – 15:30) angegeben. Und schließlich lässt sich eine Broschüre mit dem Titel „Entwöhnungsbehandlung – ein Weg aus der Sucht“ mit weiteren hilfreichen Informationen herunterladen.

Bundesweite Einrichtungsverzeichnisse von auf Suchthilfen spezialisierten Fachinstitutionen

Als Erstes ist hier die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) zu nennen. Sie ist in Deutschland die zentrale Dachorganisation der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe. In ihr sind fast alle Träger der ambulanten Suchtberatung und -behandlung, der stationären Versorgung Suchtkranker und der Sucht-Selbsthilfe vertreten. Entsprechend differenziert sind die Suchkriterien, die die Maske des Suchthilfeverzeichnisses in der Onlinepräsenz der DHS unter dem Link https://www.dhs.de/service/suchthilfeverzeichnis bietet. So kann man hier aus einem breiten Spektrum an Süchten das jeweils zutreffende eigene Abhängigkeitsthema auswählen. Auch werden hier unterschiedlichste Formen an Hilfsangeboten aufgelistet, angefangen zum Beispiel von niedrigschwellig über ambulant bis hin zu stationär.

Eine weitere ausgesprochen differenzierte Online-Suche nach auf die Behandlung von Süchten spezialisierten Einrichtungen ermöglicht der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) unter dem Link https://www.therapieplaetze.de/einrichtungen/?wpbdp_view=search. Auch hier wird man fündig, wenn man sich speziell für Angebote der Suchtrehabilitation interessiert.

Dies trifft ebenso auf die Onlinedatenbank des „Fachverband Sucht e. V.“ zu, die unter dem Link https://www.sucht.de/einrichtungen/ aufgerufen werden kann.

Übrigens: Die drei hier aufgezählten Organisationen werden in den besagten Leitlinien zur Behandlung alkoholbezogener Störungen genannt. Ich halte dies für wichtig, da es mittlerweile so viele Verbände, Vereine und Interessenvertretungen für alles Mögliche gibt, dass es dem Laien zunehmend schwerfällt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Nennung in den Leitlinien werte ich in diesem Sinn als ein Indiz für Seriosität. Damit soll allerdings keinesfalls die Schlussfolgerung verbunden sein, dass ungenannte Fachinstitutionen automatisch unseriös seien.

Bundesweite Einrichtungsverzeichnisse von Wohlfahrtsverbänden mit Fokus auf Suchthilfe, Suchtberatung und Nachsorge

Eine weitere Option, um sich auf die bundesweite Suche nach Einrichtungen der Suchthilfe und Suchtbehandlung zu begeben, bieten Wohlfahrtverbände. Im Unterschied zu den im vorherigen Abschnitt genannten Institutionen treten Wohlfahrtsverbände – ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung – selbst als Träger und Betreiber von Einrichtungen auf.

Bei der Caritas gibt es unter dem Link https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/suchtberatung/adressen eine Suchmaschine, um bundesweit aus rund 25.000 Diensten Nachsorgeangebote von Reha-Zentren, Fachkliniken, Suchtberatungsstellen, Begegnungsstellen und betreutem Wohnen herauszufiltern. Darüber hinaus bietet die Online-Beratung der Caritas unter https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/suchtberatung/start Zugang zu wirklich sehr umfangreichen und breit gefächerten Informationen mit allen möglichen Unterthemen aus dem Bereich „Sucht“.

Ähnlich breit aufgestellt, wie die Caritas, ist die AWO mit bundesweit über 18.000 Einrichtungen. Auch hier gibt es speziell den Bereich Suchtberatung (https://www.awo.org/suchtberatung) sowie eine Online-Einrichtungssuche (https://www.awo.org/einrichtungsdatenbank).

Ohne jegliche inhaltliche Wertung muss ich allerdings feststellen, dass mir persönlich die Übersichtlichkeit und Bedienerfreundlichkeit beim Online-Angebot der Caritas deutlich besser gefällt.

Außerdem gibt es ebenso von der Diakonie Deutschland Angebote für Suchtkranke vor Ort (https://hilfe.diakonie.de/hilfe-vor-ort/angebote-fuer-suchtkranke/bundesweit/?text=&ersteller=&ansicht=karte).

Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterhält sogenannte „Fachstellen für Sucht“. Deren Adressen können aber leider nicht über eine zentrale Online-Einrichtungssuche ausgewählt werden. Man muss dann schon in Google in Abhängigkeit des eigenen Wohnortes gezielt suchen oder sich an den jeweils zuständigen regionalen Mitgliedsverband des Paritätischen wenden.

Schließlich kann man auch beim Deutschen Roten Kreuz Suchtberatungen in Anspruch nehmen. Es gibt unter dem Link https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/gesundheit-und-praevention/suchtberatung/ eine Suchmaschine für entsprechende Anlaufstellen beim jeweiligen Kreisverband des DRK vor Ort. Die DRK-Hotline stellt unter der kostenlosen Hotline 0800 365 000 eine besonders schnelle Hilfe zur Verfügung – und das für 24 Stunden. Unter der Rufnummer 06062 / 607 67 ist zudem ein Sorgentelefon speziell für Angehörige von Menschen mit Suchtproblemen verfügbar (zu erreichen Freitag – Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 8 – 22 Uhr).

Bundeslandspezifische Suche nach Angeboten im Bereich Suchthilfe, Suchtberatung und Nachsorge

Wer seine Suche nach Angeboten zur Suchthilfe, Suchtberatung oder Nachsorge von vornherein auf sein jeweiliges Bundesland eingrenzen möchte, kann auf sogenannte „Landesstellen“ zurückgreifen. Jedes Bundesland in Deutschland – mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern – unterhält eine solche Landesstelle, die in größeren Städten auch häufig „Fachstellen“ eingerichtet haben. Bei der DHS gibt es eine Übersicht über alle Landesstellen, die unter dem folgenden Link aufgerufen werden kann:

Klickt man die Webseite einer Landesstelle an, findet man schnell über das jeweilige Bundesland verteilte Adressen und Anlaufstellen zum Thema „Suchtberatung, Suchthilfe und Nachsorge“.

Darüber hinaus haben sich in einzelnen Bundesländern weitere Kooperationen und Netzwerke zu diesem Themenbereich etabliert. Hierfür gibt es aber leider kein zentrales Verzeichnis, so dass man in diesem Fall bei der Suche Eigeninitiative entwickeln muss. Als Beispiel sei auf den „Therapiehilfe-Verbund“ verwiesen, der in Nord-Deutschland tätig ist. Seine Angebote können unter der folgenden Webseite aufgerufen werden:

Regionale und kommunale Angebote für suchtkranke Menschen

In vielen Fällen wird man auf wohnortnahe Angebote im Bereich Suchthilfe treffen, wenn man die Onlinepräsenz seiner jeweiligen Heimatgemeinde aufruft. Je größer eine Kommune ist, je wahrscheinlicher dürfte diese Möglichkeit zum Auffinden von entsprechenden Anlaufstellen sein. Im Folgenden habe ich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Großstädte (mit besonderer Berücksichtigung der Landeshauptstädte) ausgewählt, wo genau das der Fall ist:

Ein wesentlicher Pfeiler der Nachsorge: die Selbsthilfe

Im Kern fußt die Selbsthilfe auf folgender Idee: Wer selbst betroffen ist, hat eigene einschlägige Erfahrungen gesammelt, kann diese mit den anderen teilen und insofern davon profitieren lassen. Für denjenigen, der erstmals eine auf Suchterkrankungen ausgerichtete Selbsthilfegruppe besucht, bedeutet das: Er trifft auf Menschen, die im selben Boot sitzen, wissen, wo der Schuh drückt und im Bereich der Suchtbewältigung bereits eigene Erkenntnisse gewonnen haben. Insofern wird man aus dem hierauf gründenden Wissensfundus, der sicher auch das Thema Nachsorge miteinschließt, wertvolle Tipps und Anregungen mitnehmen können. Nicht unterschätzen sollte man zudem, dass einem regelmäßigen Treffen mit Mitbetroffenen ein gewisses Maß an zusätzlicher Struktur und Motivation geben können.

Die Inanspruchnahme der Selbsthilfe ist demnach sehr zu empfehlen. Hier einige der gängigsten bundesweit vertretenen Netzwerke, Kooperationen und Vereine mit auf das Thema „Sucht“ ausgerichteten Selbsthilfegruppen:

Außerdem bietet NAKOS, die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, unter https://www.nakos.de/ eine deutschlandweite und themenspezifische Suchhilfe nach Selbsthilfeadressen.

Prinzipiell gesehen wird man also auch bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe kein Problem haben, entsprechende Angebote zu finden. Denn sie sind weit verbreitet. Die Frage ist daher eher, wie man das für einen richtige Angebot findet. Denn die einzelnen Anbieter arbeiten nicht automatisch nach dem gleichen Prinzip. Auch die Chemie, die durch die jeweiligen Teilnehmer vor Ort geprägt wird, kann mit darüber bestimmen, ob man sich in diesem oder jenem Rahmen gut aufgehoben fühlt. Insofern wird man nicht umhinkommen, es auszuprobieren.

Übrigens: Der Besuch einer Selbsthilfegruppe ist in aller Regel kostenlos. Man hat also auch bei mehreren Versuchen nichts zu verlieren und sollte sich von daher keinesfalls entmutigen lassen, wenn man nicht gleich auf Anhieb auf die passende Gruppe trifft. Ich selbst zum Beispiel habe mal an einem Treffen der Anonymen Alkoholiker teilgenommen. Die Atmosphäre war sehr offen, und die Teilnehmer gingen freundlich und respektvoll miteinander um. Außerdem brachten alle die Bereitschaft mit, geduldig der „Leidensgeschichte“ der anderen zuzuhören. Dennoch blieb es für mich bei einem einmaligen Besuch. Das, was der Moderator der Gruppe einfließen ließ, war mit zu religiös angehaucht. Damit kein Missverständnis entsteht: Es herrschte dort durchaus das freie Wort. Und für andere mag ein religiöser Input genau das Richtige sein. Doch ich war nicht auf der Suche nach einer spirituellen Festigung, sondern wollte einfach nur meine Sucht loswerden. Dass muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

Suche nach bestimmten (ambulanten) Therapien und ihren Anbietern

Es gibt Patienten, die haben bereits sehr genaue Vorstellungen davon, welche therapeutischen Ansätze sie im Rahmen ihrer Sucht-Nachsorge weiterverfolgen wollen. So kann es zum Beispiel sein, dass sie beim ersten Kennenlernen der unter dem Dach einer stationären Rehaeinrichtung meist vielfältig angebotenen Behandlungsmöglichkeiten besondere Vorlieben für diese oder jene Richtung entwickelt haben. Auch für diese Art der gezielten Suche möchte ich hier seriöse Möglichkeiten zum Auffinden nennen. Dabei greife ich bei der Auswahl der Therapiearten auf die Ansätze zurück, die in den bereits mehrfach erwähnten, fachmedizinischen Leitlinien zur Behandlung alkoholbezogener Störungen gewissermaßen mit dem Siegel der Wirksamkeit versehen wurden. Natürlich haben die Leitlinien diese Wirksamkeit nicht selbst erwiesen, sondern sie führen diese als Ergebnis einer umfangreichen Sichtung wissenschaftlich anerkannter Studien an. Außerdem lässt sich daraus, dass bestimmte suchttherapeutische Ansätze in diesem Zusammenhang keine Erwähnung finden, nicht automatisch schlussfolgern, dass diese nichts „taugen“. Es kann dies vielmehr ein Zeichen dafür sein, dass bestimmte Behandlungsformen im Hinblick auf ihre Wirksamkeit einfach noch nicht ausreichend genug nach allgemein-gültigen wissenschaftlichen Standards untersucht wurden.

Unabhängig davon stellt natürlich nach wie vor die haus- und vertragsärztliche Versorgung die Basis der ambulanten Nachsorge dar. In diesem Bereich wird in aller Regel auch die – sofern notwendig – suchtmedikamentöse Therapie angesiedelt sein. Zum Auffinden von Ärzten gibt es ebenfalls Suchportale – in der Regel mit Bewertungen. Da es hier aber große Qualitätsunterschiede gibt, möchte ich ersatzweise auf die „Checkliste: Gute Praxis Bewertungsportale“ verweisen. Sie kann unter https://www.patienten-information.de/checklisten/arztbewertungsportale aufgerufen werden und wurde im Auftrag der Bundesärztekammer (BÄK) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erstellt. Dort werden die im Einzelnen unter die Lupe genommenen Portale aufgezählt. Zu bemängeln ist aus meiner Sicht lediglich, dass die Auswertung schon etwas älter ist (2010). Auch vermisse ich die nicht ganz ungeläufige Focus-Arztsuche (https://focus-arztsuche.de). Dennoch hält das Portal der „patienten-information“ ohne Frage sehr gut verwertbare Informationen vor, wie und woran man als Patient eine gut geführte Arztpraxis erkennen kann. Zudem kann man sich auch der Arztsuche der KBV unter https://www.kbv.de/html/arztsuche.php bedienen.

Ein weiterer Grundpfeiler der Suchtnachsorge ist die Psychotherapie. Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Leistungserbringer im Bereich Psychotherapie bieten die Webseiten:

1. https://www.wege-zur-psychotherapie.org/wie-finde-ich-einen-psychotherapeuten/

(Die erst genannte Seite wird von der Bundes Psychotherapeuten Kammer betrieben. Der Weg zur Psychotherapie wird hier mit zahlreichen begleitenden Informationen beschrieben. Vorweggenommen sei, dass man konkrete Adressen dann über die Psychotherapeutensuche auf den Seiten der jeweiligen Landeskammern findet. Auf sie kommt man durch Klick auf die entsprechende Verlinkung (https://www.bptk.de//bptk/landeskammern/).)

2. https://www.psychologenportal.de//bdp-psychologen/search/

(Bei der an zweiter Stelle genannten Webseite (keine Wertung mit verbunden) handelt es sich um das Psychologensuchportal des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP).)

Auch komplementäre Behandlungsansätze werden von den Leitlinien empfohlen, so der umfangreiche Bereich der künstlerischen Therapien in Form von Kunst-, Musik-, Tanz- und Bewegungs- sowie Theater- und Dramatherapie. Zugang zu Leistungserbringern in diesem Bereich bietet einem die Onlinepräsenz der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien. Unter https://bagkt.de/ueber-uns/mitglieder/ findet man eine verlinkte Auflistung der einzelnen Mitgliedsverbände. Dort kann man dann auch die konkrete Suche nach entsprechenden Adressen starten.

Für Kinder und Jugendliche mit alkoholbezogenen Störungen werden auch ergotherapeutische Angebote empfohlen. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus bin ich der Überzeugung, dass dieser Ansatz  auch für erwachsene Suchtkranke im Rahmen ihrer Nachsorgebemühungen ein Gewinn sein kann. Deshalb nenne ich mit der Therapeutensuche des ergotherapeutischen Berufsverbands (Deutscher Verband Ergotherapie – DVE), aufrufbar unter https://dve.info/service/therapeutensuche , ebenfalls eine therapiespezifische Möglichkeit zum Auffinden entsprechender Leistungserbringer.

Immer wieder stößt man im Zusammenhang mit komplementären Formen der Suchtbehandlung auf die Themen Achtsamkeit, Meditation, Entspannung und Yoga. Für diesen Bereich sprechen die Leitlinien aufgrund von noch nicht zweifelsfrei erwiesener Wirksamkeit keine klare Empfehlung aus. Dennoch bieten viele Entzugs- und Reha-Einrichtungen diese Art der Behandlung an. Auch gibt es sicher eine ganze Reihe an Patienten, die hieraus im Rahmen ihrer Nachsorge ebenfalls einen Gewinn für die Aufrechterhaltung ihrer Abstinenz ziehen können. Ich finde daher, dass so etwas letztlich dem Entscheidungsspielraum des Einzelnen überlassen bleiben sollte – eben ganz im Sinne von Eigenverantwortung und Selbstfürsorge. Dabei sollte die einfache und pragmatische Richtschnur gelten: Erlaubt und zu empfehlen ist, was hilft.

Zudem übernehmen die Krankenkassen mittlerweile in vielen Fällen – unter bestimmten Voraussetzungen – die Kosten für solche achtsamkeitsbasierte Behandlungsleistungen, oder sie beteiligen sich zumindest hieran. Das Auffinden seriöser Leistungserbringer fällt indes nicht so leicht. Allerdings findet man bei einer ganzen Reihe an Krankenkassen, besonders bei den großen Kassen, mittlerweile Kursangebote, die diesem Bereich zuzurechnen sind. Am besten informiert man sie auf der Webseite seiner jeweiligen Krankenkasse.

Wie lange sollte die Nachsorge dauern?

Die Dauer der Nachsorge sollte sich, ganz entsprechend ihrer individuellen Ausrichtung, am Schweregrad der Suchterkrankung bemessen. Die Leitlinien erachten einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten als angemessen. Ich finde es schwierig, hier einen konkreten Zeitrahmen zu benennen. Man sollte selbst ein „Feeling“ dafür entwickeln, ab wann man sich wieder ein Leben in Abstinenz ganz ohne therapeutische Hilfe zutraut. Und man sollte auch die Möglichkeit nicht ganz ausschließen, dass manche suchtkranke Menschen für den Rest ihres Lebens eine suchttherapeutische Begleitung benötigen. Schlimm ist das nicht. Wenn es so ist, ist es eben so. Wichtig ist dabei doch nur, dass man die Kontrolle über sein eigenes Leben zurückgewonnen hat und diese auch behält. Denn was nützt einem der zu frühe Ausstieg aus der Nachsorge, wenn dann wieder das ehemals konsumierte Suchtmittel Regie führt?

 

(Die aufgeführten Informationen und Angaben wurden von mir mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch können aufgrund der Änderungsanfälligkeit weder von mir noch von Lifespring eine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.)

Über den Autor
Autor Frank Frank
Im Sommer 2018 bin ich von Lifespring mit der Redaktion dieses Blogs betraut worden und der Autor dieses Beitrags. Mein Name ist Frank. Seit vielen Jahren arbeite ich als freier Redakteur, Texter und Lektor. Auch ich habe eine „Suchtkarriere“ durchlebt. Bei mir war es der Alkohol. Seit 7 Jahren bin ich abstinent. Ich will hier nicht den häufig bemühten Himmel-Hölle-Vergleich bemühen. Denn beim Durchleiden meiner Sucht war nicht alles Hölle. Und jetzt, im Zustand der „Enthaltsamkeit“, ist nicht nur der Himmel auf Erden. Trotzdem war der Ausstieg aus einem alkoholschwangeren Leben die beste Entscheidung, die ich in jüngerer Zeit getroffen habe. Ich habe meine Freiheit und einen überwiegend klaren Kopf zurückgewonnen – auch wenn das Weltgeschehen mit nüchternem und enteuphorisiertem Blick nicht immer leicht zu ertragen ist. In diesem Blog möchte ich unter anderem über aktuelle Themen aus der Suchtforschung, aus dem Klinikalltag von Lifespring sowie aus den behandelten Suchtindikationen berichten. Ganz besonders möchte ich aber eins: Sie, als Betroffene oder Betroffenen, und Ihre unter Umständen ebenfalls betroffenen Angehörigen, genau da „abholen“, wo Sie der Schuh beziehungsweise die Sucht drückt.
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