Kontakt
Wir von Lifespring sind immer für Sie da.

Kontakt zur Lifespring-Privatklinik Bad Münstereifel

Die LIFESPRING-Privatklinik Bad Münstereifel liegt ca. eine Autostunde südlich von Köln. Eine detaillierte Wegbeschreibung für die Anreise mit dem Auto finden Sie unten.

Sollten Sie mit der Bahn anreisen, holen wir Sie gern vom Hauptbahnhof in Köln mit dem Auto ab.

Reisen Sie über die Flughäfen Köln/Bonn oder Düsseldorf an, so nehmen Sie einfach den Zug nach Köln Hbf. Die Fahrt dauert 15 bzw. 45 Minuten. Von dort holen wir Sie dann ab.

Sollten Sie in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sein, holen wir Sie nach Möglichkeit direkt am Flughafen ab.

Kontaktieren Sie uns

In der Lifespring-Privatklinik sind Sie beim Thema „Sucht“ genau an der richtigen Adresse: Mit unseren erfahrenen Ärzten und Psychologen besprechen Sie beim Erstkontakt am Telefon ausführlich, wie Lifespring Ihnen hilft. Oder Sie vereinbaren direkt einen persönlichen Termin und kommen zu uns nach Bad Münstereifel. Unsere Privatklinik ist der ideale Ort für ein umfassendes Beratungsgespräch.

Icon Kontakt aufnehmen +49 2253 5435319
(08:00 - 20:00 Uhr)

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    So finden Sie zu uns

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    Möglichkeiten der Kostenerstattung

    Unser Angebot richtet sich insbesondere an Selbstzahler und Privatpatienten. Doch auch gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Mitgliedern die Kosten für den Aufenthalt in unserer Privatklinik – allerdings nur in der Höhe, wie sie in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus in Wohnortnähe entstanden wären.

    Privatpatienten und beihilfeberechtigte Patienten

    Die Lifespring-Privatklinik ist eine Akutklinik nach §107 Abs. 1 SGB V. Entsprechend können Sie die Kosten bei Ihrer privaten Krankenkasse, Beihilfestelle und Zusatzversicherung geltend machen.

    Die Kosten werden teilweise oder vollständig erstattet, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Kasse erkennt eine stationäre Behandlung als notwendig an, wenn zum Beispiel:

    • die Erkrankung ausreichend schwer ist;
    • eine ambulante Therapie keine Verbesserung gebracht hat;
    • bei Nichtbehandlung eine Chronifizierung droht;
    • Ihr soziales Umfeld – Ihr Beruf, Ihre Partnerschaft, Ihre Familie – belastet wird.

    Wir sind Ihnen gerne bei der Kostenklärung und der Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse,  Beihilfestelle und Zusatzversicherung behilflich. Auch helfen wir Ihnen, die Höhe eines möglichen Selbstbehaltes zu ermitteln; einige private Krankenkassen erheben diesen Selbstbehalt bei Patienten mit Suchterkrankungen.

     

    Versicherte bei gesetzlichen Krankenversicherungen

    Wenn Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse in unserer Privatklinik behandeln lassen wollen, gibt prinzipiell die Möglichkeit, sich die Kosten zum Teil erstatten zu lassen. Hierzu müssen Sie bei Ihrer Kasse das Kostenerstattungsverfahren für stationäre Krankenhausaufenthalte zur Abrechnung wählen. Auf jeden Fall sollten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung bei Ihrer Kasse erkundigen. Sie sollten den Antrag schriftlich stellen und auf einen schriftlichen Genehmigungsbescheid warten.

    Wenn Sie die Genehmigung haben, ersetzt das „Kostenerstattungsverfahren“ für mindestens drei Monate das sonst übliche Verfahren „Zahlung per Krankenversichertenkarte“. Sie können sich jetzt in unserer Klinik behandeln lassen. Die Rechnung begleichen Sie wie ein privat Versicherter zunächst selbst und lassen sich die Kosten anschließend von Ihrer Kasse erstatten.

    Ein Vordruck zur Wahl des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 2 SGB V können Sie hier herunterladen.

    Aufnahme und Kostenklärung

    Sie können mit uns telefonisch die nächsten Schritte besprechen. Oder Sie kommen nach Vereinbarung zum Gespräch oder direkt zur Aufnahme in unsere Klinik. Wir sind gerne bei der Kostenklärung und der Korrespondenz mit Ihrer Krankenversicherung, Beihilfestelle und Zusatzversicherung behilflich.

    „Eine Kostenübernahme wird individuell geprüft. Wir unterstützen Sie dabei.“

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