Der Begriff „Alkoholiker“[1] wird mit einer gewissen Selbstverständlichkeit verwendet. Geläufig ist er aber nur im alltäglichen Sprachgebrauch. In der aktuellen Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen“ findet er keine Verwendung. Auch zum Beispiel auf den Webseiten und in den Medien der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Thema „Alkohol“ sucht man ihn vergebens. Nicht anders ergeht es einem, wenn man das aktuelle suchtmedizinische Schrifttum durchstöbert.
Nach heutigem Verständnis ist der Begriff „Alkoholiker“ am ehesten dem Alkoholabhängigkeitssyndrom nach ICD-11 oder einer schweren Alkoholkonsumstörung nach DSM-5 zuzuordnen. Eine klare rote Linie, ab wann dem so ist, gibt es nicht. Der Prozess zum „Alkoholiker“ verläuft eher schleichend und fließend und ist in seiner Ausprägung individuell unterschiedlich.
Anhaltspunkte, ab wann es sich in diese Richtung bewegen könnte, liefern in den Leitlinien beschriebene Konsummuster. Darüber hinaus können online zu findende Selbsttests bei einer Einschätzung des eigenen Trinkverhaltens helfen.
Der Begriff „Alkoholiker“ im Kontext aktueller Klassifikationen
Bevor man die Frage aufwirft, ab wann man „Alkoholiker“ ist, gilt es erst einmal zu klären, was genau hierunter zu verstehen ist. Die Bezeichnung „Alkoholiker“ leitet sich von „Alkoholismus“ ab und suggeriert einen klar umrissenen sowie festgeschriebenen Krankheitstypus. Genau das ist aber nach dem heutigen Verständnis alkoholbezogener Störungen nicht der Fall. Insofern verwundert es nicht, dass Begrifflichkeiten wie „Alkoholiker“ und „Alkoholismus“ im heutigen medizinischen Vokabular keine Rolle mehr spielen.
Will man sie dennoch im Bereich heutiger Klassifizierungen verorten, entspräche ihre Bedeutung wohl am ehesten dem Alkoholabhängigkeitssyndrom nach ICD-11 (vormals ICD-10) oder der Alkoholkonsumstörung nach DSM-5 in ihrer schweren Ausprägung.
Die im Folgenden genannten Kriterien dieser beiden Systeme ähneln und überschneiden sich. Dennoch ergeben sich im Rahmen der jeweiligen Klassifizierung unterschiedliche Gewichtungen. Dies zeigt, wie schwer es ist, das facettenreiche Krankheitsbild des „Alkoholismus“ zu erfassen. Von daher kann die Bezeichnung „Alkoholiker“ die Komplexität der hiermit verbundenen Erscheinungen eben auch nur sehr bedingt abbilden.
Alkoholabhängigkeitssyndrom nach ICD-11 (vormals ICD-10)
In Deutschland richten sich ärztliche Diagnosen nach den ICD-Vorgaben der WHO (ICD = International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). In der ab 2022 gültigen ICD-11 Klassifikation kommen für die ärztliche Feststellung eines Alkoholabhängigkeitssyndroms insgesamt drei Kriterien in Betracht:
- Beeinträchtigte Kontrolle über Alkoholkonsum bezogen auf Beginn, Menge, Umstände oder Ende; oft – aber nicht notwendigerweise – begleitet vom subjektiv empfundenen Drang oder Verlangen, die Substanz zu konsumieren
- Alkoholbezogene Anpassung von Prozessen des Nervensystems im Gehirn (Neuroadaption) mit einem oder mehreren der folgenden Anzeichen:
- zunehmende Toleranz gegenüber der Alkoholwirkung
- alkoholspezifische Entzugserscheinungen nach Konsumstopp/-reduktion
- wiederholter Alkoholkonsum, um Entzugserscheinungen zu mindern oder zu verhindern
- Alkoholverzehr nimmt fortschreitend die zentrale Rolle im Leben ein; andere Aspekte des Lebens geraten zunehmend aus dem Fokus – bis hin zur Vernachlässigung der persönlichen Gesundheit und Pflege; trotz hieraus resultierender Probleme wird der Alkoholgebrauch fortgeführt.
Sind mindestens zwei der zentralen Kriterien über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erfüllt, kann die Diagnose „Alkoholabhängigkeitssyndrom“ gestellt werden; alternativ setzt seine Feststellung einen (fast) täglichen Alkoholkonsum von mindestens einen Monat voraus.
Alkoholkonsumstörung (nach DSM-5)
In den Vereinigten Staaten hat sich anstelle der ICD-Klassifizierung das Diagnostische und Statistische Manual Psychischer Störungen (DSM) etabliert. In seiner 5. Auflage wird auf die Unterscheidung von Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit verzichtet und erstmals der Begriff „Alkoholkonsumstörung“ verwendet. Es werden hierfür insgesamt elf diagnostische Kriterien aufgelistet:
- Wiederholter Konsum, welcher zum Versagen bei Erfüllung wichtiger Verpflichtungen in den Bereichen Arbeit, Schule oder zu Hause führt;
- Wiederholter Konsum, obwohl dieser zur körperlichen Gefährdung und/oder Schädigung führt;
- Wiederholter Konsum trotz wiederkehrender sozialer oder zwischenmenschlicher Probleme;
- Toleranzentwicklung, welche durch verminderte Wirkung oder ausgeprägte Dosissteigerung gekennzeichnet ist;
- Entzugssymptome bei Nicht-Konsum von Alkohol oder deren Vermeidung durch erneuten Alkoholverzehr;
- Höherer oder länger andauernder Konsum als ursprünglich geplant – Kontrollverlust;
- Anhaltender Wunsch oder erfolglose Versuche, den Alkoholkonsum zu verringern oder zu kontrollieren;
- Erhöhter Zeitaufwand für Beschaffung und Konsum von Alkohol, sowie längere Erholung von der Wirkung des Alkoholkonsums;
- Vernachlässigung wichtiger Aktivitäten oder Verringerung von Aktivitäten zugunsten des Alkoholkonsums;
- Fortgesetzter Konsum trotz Kenntnis der negativen gesundheitlichen Folgen (physisch oder psychisch);
- Ausgeprägtes Verlangen oder starker Drang, die Substanz zu konsumieren – Craving.
Bei der Anwendung dieser Kriterien werden drei Abstufungen vorgenommen: Liegen mindestens sechs der genannten Indikatoren vor, wird die Alkoholkonsumstörung als schwer eingestuft. Treffen 4 bis 5 Merkmale zu, wird eine moderate Alkoholkonsumstörung diagnostiziert. Können zwei bis drei der Kriterien als erfüllt angesehen werden, klassifiziert man die Alkoholkonsumstörung als mild.
Wie lässt sich die Fragestellung „Ab wann“ konkretisieren?
Auch dieser Teil der Frage: „Alkoholiker – ab wann?“ ist nicht einfach zu beantworten. Zum einen vollzieht sich die Entwicklung einer alkoholbezogenen Störung schleichend. Nicht selten beginnt es mit gelegentlichem Genussverzehr und wird dann schrittweise und unbemerkt mehr. Dies bringt es mit sich, dass sich die Grenzen zwischen den heute unterschiedenen Konsumklassen oft fließend gestalten. Außerdem variieren die zutreffenden Kriterien in den jeweiligen Klassifizierungen je nach betroffener Person. Denn bei jeder bzw. jedem ist der Verlauf einer Alkoholabhängigkeit oder Alkoholkonsumstörung anders und letztlich individuell ausgeprägt. Das macht es schwer, eine klare und eindeutige rote Linie zu definieren, ab wann jemand als „Alkoholiker“ einzustufen ist.
Ordnet man einen „Alkoholiker“ einem eher fortgeschrittenen Stadium einer alkoholbezogenen Störung zu, liegt der große Vorteil der heute etablierten Klassifizierungen allerdings in folgendem: Es werden bereits im Vorfeld eines Alkoholabhängigkeitssyndroms genügend risikoreiche bis gesundheitsgefährdende Konsummuster identifiziert, um entsprechend frühzeitig gegensteuern zu können. Insofern verfolgt die heutige Betrachtungsweise alkoholbezogener Störungen einen konstruktiven Ansatz. Sie eröffnet nämlich die Chance, schlimmeres zu verhindern. Denn jedes Muster jenseits eines risikoarmen Konsums könnte eine Zwischenstation auf dem Weg zu einer ausgeprägten Alkoholkonsumstörung oder einem Alkoholabhängigkeitssyndrom sein.
Konsummuster im Vorfeld des Alkoholabhängigkeitssyndroms
Den aktuellen Stand spiegelt die bereits genannte Leitlinie zum Umgang mit alkoholbezogenen Störungen wider. Sie nennt die folgenden Konsummuster:
- Risikoarmer Konsum
Die oberen Grenzwerte für risikoarmen Konsum unterscheiden sich nach Geschlecht. Bei Männern sind es 24g Reinalkohol pro Tag (z. B. zwei Gläser Bier à 0,3l), bei Frauen 12g Reinalkohol pro Tag (z. B. ein Glas Bier à 0,3l). Dies bedeutet aber nicht, dass man diese Höchstmenge täglich voll ausschöpfen sollte. Im Gegenteil, es werden zwei alkoholfreie Tage pro Woche empfohlen. Außerdem gelten diese Grenzwerte ausschließlich für gesunde Erwachsene bis 65 Jahren und nicht schwangere Frauen.
- Riskanter Alkoholkonsum
Übersteigt der Konsum die im vorangehenden Abschnitt genannten Tageshöchstwerte von 24g Reinalkohol bei Männern und 12g Reinalkohol bei Frauen, bewegt sich dieser bereits im gesundheitlich riskanten Bereich. Denn mit der Menge des verzehrten Alkohols steigt auch das Risiko für alkoholbedingte Folgeschäden.
- Risikoreicher Alkoholkonsum
Wenn man zum Beispiel bei einer Party als Frau vier oder mehr beziehungsweise als Mann fünf oder mehr alkoholhaltige Standarddrinks zu sich nimmt, gilt dies als risikoreicher Alkoholkonsum. Die Einnahme von großen Alkoholmengen in kurzer Zeit bezeichnet man als Rauschtrinken. Im Zuge des Rauschtrinkens kann es zur akuten Vergiftung mit Störungen des Bewusstseins, der kognitiven Funktionen, der Wahrnehmung, des Affekts, des Verhaltens etc. kommen.
- Schädlicher Alkoholkonsum
Führt das Trinkverhalten einer Person zu nachweislichen Beeinträchtigungen ihrer psychischen und physischen Gesundheit, spricht man von schädlichem Alkoholgebrauch. Ein Verzehr in diesem Sinn ist oft auch sozial auffällig und wird vom Umfeld der betroffenen Person entsprechend kritisiert. Neben Folgeschäden setzt die ärztliche Diagnose eines solchen Konsummusters voraus, dass es seit mindestens einem Monat besteht oder in den letzten zwölf Monaten wiederholt aufgetreten ist.
Streng genommen ergibt sich hieraus für jede bzw. jeden ein recht einfacher Ansatz: Überschreite ich wiederholt oder ständig die Grenzen eines risikoarmen Alkoholkonsums, lohnt es sich innezuhalten und die eigenen Trinkgewohnheiten selbstkritisch zu überdenken.
Online-Selbsttests helfen bei der Selbsteinschätzung
Wer die Grenzen eines risikoarmen Alkoholgebrauchs bereits hinter sich gelassen hat und sich für die Fragestellung „Alkoholiker – ab wann“ interessiert, ahnt schon: Mit meinem Alkoholgebrauch könnte etwas nicht stimmen. Tut man sich dennoch im Hinblick auf die hier genannten Kriterien mit einer Selbsteinordnung schwer, können auch online zu findende Selbsttests Gewissheit geben. Sie sind in Frageform aufgebaut und meist in wenigen Minuten zu beantworten. Oft wurden die hier vorgestellten Klassifikationen bei der Erstellung der Tests berücksichtigt. Zum Ende erfolgt eine Auswertung, häufig verbunden mit einer Handlungsempfehlung.
Dies ersetzt natürlich keine ärztliche Diagnose, da hierbei unter Umständen auch fachmedizinische Befunde und Laborwerte erhoben werden. Doch es hilft einem den Gefährdungsgrad abzuschätzen, den man mit seinem Alkoholgebrauch erreicht hat. Es kann auch Sinn machen, einen Selbsttest in gewissen Abständen (z. B. nach einem Monat) zu wiederholen, um Verschlimmerungs- oder Verbesserungstendenzen beim eigenen Alkoholkonsum auszumachen.
Auf der von der BZgA betriebenen Seite „Alkohol? – Kenn dein Limit!“ findet sich ein solcher Selbsttest. Er kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden: https://www.kenn-dein-limit.de/alkohol-tests/alkohol-selbsttest/
Übrigens: Bei diesem Test werden keine persönlichen Daten erhoben. Ablauf und Ergebnis bleiben anonym. Von daher kann er auch von Angehörigen absolviert werden, die aufgrund des Alkoholkonsums eines ihnen am Herzen liegenden Menschen besorgt oder alarmiert sind.
Je nachdem, wie umfassend und akut der Handlungsbedarf ist, der sich aus dieser Art der Selbsteinschätzung ergibt, kann sowohl für unmittelbar selbst Betroffene als auch für Angehörige das Aufsuchen einer vertrauenswürdigen Suchtberatungsstelle sehr hilfreich sein. Entsprechende Anlaufstellen finden sich zum Beispiel auf der Webseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.
[1] Die Frage „Alkoholiker – ab wann?“ geht auf eine sehr häufig verwendete Suchphrase in Google zurück. Deshalb wird in diesem Artikel ausnahmsweise auf eine gendergerechte Sprache verzichtet. Die Verwendung der männlichen Form ist im vorliegenden Zusammenhang rein generisch zu verstehen. Es ist keine Bewertung oder Herabwürdigung eines der Geschlechter damit verbunden.