Wir von Lifespring sind immer für Sie da

So finden Sie uns

360° Rundgang durch unsere Klinik

Aufnahme und Kostenklärung

Bild Text Kostenuebernahme Goekhan Jana

»Eine Kostenübernahme wird individuell geprüft. Wir unterstützen Sie dabei.«

Unser Angebot richtet sich insbesondere an Selbstzahler und Privatpatienten. Doch auch gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Mitgliedern die Kosten für den Aufenthalt in unserer Privatklinik – allerdings nur in der Höhe, wie sie in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus in Wohnortnähe entstanden wären.

Die LIFESPRING-Privatklinik ist eine Akutklinik nach §107 Abs. 1 SGB V. Entsprechend können Sie die Kosten bei Ihrer privaten Krankenkasse, Beihilfestelle und Zusatzversicherung geltend machen.

Die Kosten werden teilweise oder vollständig erstattet, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Kasse erkennt eine stationäre Behandlung als notwendig an, wenn zum Beispiel:

  • die Erkrankung ausreichend schwer ist;
  • eine ambulante Therapie keine Verbesserung gebracht hat;
  • bei Nichtbehandlung eine Chronifizierung droht;
  • Ihr soziales Umfeld – Ihr Beruf, Ihre Partnerschaft, Ihre Familie – belastet wird.

Wir sind Ihnen gerne bei der Kostenklärung und der Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse,  Beihilfestelle und Zusatzversicherung behilflich. Auch helfen wir Ihnen, die Höhe eines möglichen Selbstbehaltes zu ermitteln; einige private Krankenkassen erheben diesen Selbstbehalt bei Patienten mit Suchterkrankungen.

Wenn Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse in unserer Privatklinik behandeln lassen wollen, gibt prinzipiell die Möglichkeit, sich die Kosten zum Teil erstatten zu lassen. Hierzu müssen Sie bei Ihrer Kasse das Kostenerstattungsverfahren für stationäre Krankenhausaufenthalte zur Abrechnung wählen. Auf jeden Fall sollten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung bei Ihrer Kasse erkundigen. Sie sollten den Antrag schriftlich stellen und auf einen schriftlichen Genehmigungsbescheid warten.

Wenn Sie die Genehmigung haben, ersetzt das „Kostenerstattungsverfahren“ für mindestens drei Monate das sonst übliche Verfahren „Zahlung per Krankenversichertenkarte“. Sie können sich jetzt in unserer Klinik behandeln lassen. Die Rechnung begleichen Sie wie ein privat Versicherter zunächst selbst und lassen sich die Kosten anschließend von Ihrer Kasse erstatten.

Ein Vordruck zur Wahl des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 2 SGB V können Sie hier herunterladen.

Sie können mit uns telefonisch die nächsten Schritte besprechen. Oder Sie kommen nach Vereinbarung zum Gespräch oder direkt zur Aufnahme in unsere Klinik. Wir sind gerne bei der Kostenklärung und der Korrespondenz mit Ihrer Krankenversicherung, Beihilfestelle und Zusatzversicherung behilflich.

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