
Gökhan Bürlükkara & Jana Franzen
Case Management
Unterstützung bei der Klärung einer Kostenübernahme
In der Regel erfolgt eine individuelle Prüfung Ihres Leistungsanspruchs bei Ihrer Krankenversicherung. Auch gesetzliche Krankenkassen erstatten ihren Mitgliedern die Kosten für den Aufenthalt in unserer Privatklinik – allerdings nur in der Höhe, wie sie in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus in Wohnortnähe entstanden wären.
Damit Sie sich ganz auf Ihre Behandlung bei uns konzentrieren können, unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Kostenklärung und Korrespondenz mit Ihrer Krankenkasse, Beihilfestelle und Zusatzversicherung mit unserer ganzen Erfahrung. Auch helfen wir Ihnen, die Höhe eines möglichen Selbstbehaltes zu ermitteln; einige private Krankenversicherung erheben diesen Selbstbehalt bei Patienten mit Suchterkrankungen.
Privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten
Die LIFESPRING-Privatklinik ist eine Akutklinik nach §107 Abs. 1 SGB V. Entsprechend können Sie die Kosten bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle und Zusatzversicherung geltend machen. Wir berechnen für die Behandlung eine Tagespauschale von 650,— €. Darin enthalten sind alle ärztlichen, therapeutischen und pflegerischen Behandlungsleistungen, die Unterbringung und die Verpflegung.
Bei beihilfeberechtigten Patienten übernehmen die Beihilfe und ergänzende Versicherungen unterschiedliche Anteile. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich.
Wir sind eine Akutklinik nach §107 Abs. 1 SGB V. Entsprechend können Sie die Kosten bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfestelle und Zusatzversicherung geltend machen.
Die Kosten werden teilweise oder vollständig erstattet, wenn eine begründete medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Kasse erkennt eine stationäre Behandlung als notwendig an, wenn zum Beispiel:
- die Erkrankung ausreichend schwer ist;
- bei Nichtbehandlung eine Chronifizierung droht;
- eine ambulante Therapie keine Verbesserung gebracht hat;
- Ihr soziales Umfeld – Ihr Beruf, Ihre Partnerschaft, Ihre Familie – belastet wird.
Versicherte bei gesetzlichen Krankenversicherungen
Wenn Sie sich als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse in unserer Privatklinik behandeln lassen wollen, gibt es prinzipiell die Möglichkeit, sich die Kosten zum Teil erstatten zu lassen. Hierzu müssen Sie bei Ihrer Kasse das Kostenerstattungsverfahren für stationäre Krankenhausaufenthalte zur Abrechnung wählen. Auf jeden Fall sollten Sie sich im Vorfeld über die Möglichkeiten einer Kostenerstattung bei Ihrer Kasse erkundigen. Sie sollten den Antrag schriftlich stellen und auf einen schriftlichen Genehmigungsbescheid warten. Wenn Sie die Genehmigung haben, ersetzt das „Kostenerstattungsverfahren“ für mindestens drei Monate das sonst übliche Verfahren „Zahlung per Krankenversichertenkarte“. Sie können sich jetzt in unserer Klinik behandeln lassen.
Die Rechnung begleichen Sie, wie ein privat Versicherter, zunächst selbst und lassen sich die Kosten anschließend von Ihrer Kasse erstatten. Ein Vordruck zur Wahl des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 2 SGB V können Sie hier herunterladen. Sie benötigen Hilfe bei den Formalitäten? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Ein Entzug in unserer Privatklinik ist jederzeit möglich
Die Lifespring-Privatklinik ist eine staatlich anerkannte Fachklinik zur Behandlung von Suchterkrankungen. Im Unterschied zu anderen psychosomatischen Privatkliniken, welche die Gesamtheit der psychischen Krankheiten behandeln, konzentriert sich die Lifespring-Privatklinik ausschließlich auf stoffgebundene Suchterkrankungen – nämlich Alkoholsucht, Kokainsucht, Medikamentensucht, Opiatsucht und Cannabissucht. Dabei können durchaus Kombinationen mehrerer Süchte vorliegen, zum Beispiel Alkoholabhängigkeit und die Abhängigkeit von Medikamenten mit Schmerzmitteln.
Alkoholentzug
Möglicherweise trinken Sie schon lange zu viel Alkohol und finden es inzwischen unangenehm, was das mit Ihnen macht. Wenn Sie den starken Wunsch verspüren, Ihr Leben zu ändern, unterstützen wir Sie mit Empathie und fachlicher Kompetenz. Der richtige Zeitpunkt, Ihr Leben zu verbessern, ist: immer!
Eine Suchtbehandlung in unserer Klinik ermöglicht es Ihnen, den Weg aus der Alkoholsucht zu finden und dauerhaft abstinent zu leben. Kontaktieren Sie uns und nehmen Sie unsere Hilfe beim Alkoholentzug in Anspruch!
Kokainentzug
Vielleicht fing es beim Feiern an und Sie wollten den Rausch auskosten. Oder Sie wollten kreativer sein und länger durchhalten im Job. Es hat großartig funktioniert, noch nie haben Sie sich so gut gefühlt – eine Zeit lang. Jetzt ist der Zeitpunkt, eine Kehrtwende zu machen.
Kokainabhängigkeit ist auf Dauer kostspielig und schädlich. Beim Entzug in unserer Klinik zeigen wir Ihnen den Weg aus der Sucht. Vor allem der psychischen Abhängigkeit von Kokain wirken wir während der Therapie gezielt entgegen. Bei der Entgiftung können wir die Entzugserscheinungen auf Minimum reduzieren.
Handeln Sie jetzt!
Medikamentenentzug
Das Einnehmen von Medikamenten ist Teil einer gewöhnlichen medizinischen Versorgung. Manchmal wird es aber zu viel und Sie verlieren die Kontrolle. Um Ihre Gesundheit zu schützen und Ihre Freiheit zurück zu bekommen, ist es dann an der Zeit zu handeln.
Wir gestalten Ihnen den Medikamentenentzug so angenehm und nachhaltig wie möglich, indem wir die Entzugserscheinungen gezielt verringern. In unserer Fachklinik setzen wir bei der Suchtbehandlung auf eine Kombination aus Entgiftung mit Hilfe von Substitution und Neuro-Elektrischer Stimulation sowie anschließender Therapie.
Opioidentzug
Wenn Sie Ihre Freiheit wiedererlangen möchten, ist eine der größten Hürden der körperliche Entzug. Mit unserer innovativen Methodik beim Opiatentzug, der Kombination von Britlofex und der Neuro-Elektrischen Stimulation, entgiften wir Sie auf besondere Art. Die Hürde ist nämlich gar nicht so groß, wie Sie denken.
Die stationäre Suchttherapie in unserer Klinik bietet Ihnen eine umfassende medizinische Betreuung während Ihres Aufenthalts und eine nachhaltige Therapie als Rückfallprophylaxe, sodass Sie dauerhaft abstinent von Opiaten leben können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und bekommen Sie Hilfe!
Cannabisentzug
Ein sogenannter qualifizierter Entzug geht über die rein körperliche Entgiftung hinaus. Insofern ist für ihn in der Regel auch eine Zeitdauer von 4-6 Wochen zu veranschlagen und einzuplanen.
Sobald Sie von der Entzugssymptomatik her dazu in der Lage sind, wird im Rahmen einer individuellen Psychotherapie damit begonnen, die Ursachen Ihrer Suchtdisposition und psychischen Komorbidität zu ergründen.
Gemeinsam mit Ihnen werden wir Ihre Konsummuster, Risikokonstellationen und sonstigen Trigger identifizieren, die Sie zum jeweiligen Konsum animiert haben. Gemeinsam unterstützen wir Sie auf dem Weg in ein freies Leben ohne der Sucht nach Cannabis.